
Tierhalterhaftpflicht
Hunde- und Pferdebesitzer sind von der allgemeinen Tierhalterhaftpflicht gleichermaßen betroffen. Hier ist das Haftpflichtrisiko im allgemeinen sehr hoch. Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist damit noch lange nicht dem Risiko dieser "speziellen" Tierhalterhaftpflicht entbunden. Immerhin gilt der übergangsweise Versicherungsschutz für Hund und Pferd zeitlich nur sehr begrenzt. In jedem Falle sollte rechtzeitig eine seperate Hunde- bzw. Pferdehaftpflichtversicherung vereinbart werden.
Aber auch für die gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Tierhaltung gilt es sich frühzeitig nach einer weiteren Haftpflichtversicherung umzusehen. Am besten sollte diese seperate Versicherung vor der gewerblichen Ausübung erfolgen, da in diesem Fall durch die private Haftpflichtversicherung überhaupt kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Auf der anderen Seite übernimmt die private Haftpflichtversicherung aber zumindest das Risiko der Tierhalterhaftpflicht im privaten Bereich für zahme Tiere (wie z.B. Hamster, Hasen oder Meerschweinchen etc.). Hier muss keine seperate Versicherung abgeschlossen werden.
