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Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht


Hunde- und Pferdebesitzer sind von der allgemeinen Tierhalterhaftpflicht gleichermaßen betroffen. Hier ist das Haftpflichtrisiko im allgemeinen sehr hoch. Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist damit noch lange nicht dem Risiko dieser "speziellen" Tierhalterhaftpflicht entbunden. Immerhin gilt der übergangsweise Versicherungsschutz für Hund und Pferd zeitlich nur sehr begrenzt. In jedem Falle sollte rechtzeitig eine seperate Hunde- bzw. Pferdehaftpflichtversicherung vereinbart werden.

Aber auch für die gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Tierhaltung gilt es sich frühzeitig nach einer weiteren Haftpflichtversicherung umzusehen. Am besten sollte diese seperate Versicherung vor der gewerblichen Ausübung erfolgen, da in diesem Fall durch die private Haftpflichtversicherung überhaupt kein Versicherungsschutz gegeben ist.

Auf der anderen Seite übernimmt die private Haftpflichtversicherung aber zumindest das Risiko der Tierhalterhaftpflicht im privaten Bereich für zahme Tiere (wie z.B. Hamster, Hasen oder Meerschweinchen etc.). Hier muss keine seperate Versicherung abgeschlossen werden.

Private Haftpflichtversicherung und Vorsorgeversicherung

Wer bereits im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung ist, der ist bei Erwerb eines Hundes bzw. Pferdes zumindest zeitweise versichert. Diese sogenannte Vorsorgeversicherung wird von den meisten Gesellschaften gewährt. Sie bietet für neu hinzugekommene Risiken (z.B. Hund und meist auch Pferd) bis zur nächsten Beitragszahlung (also bei Jahresverträgen max. 1 Jahr) eine automatische Mitversicherung der neuen Risiken, ohne das der Versicherungsnehmer hier eine extra Anzeige machen muss. Die meisten Versicherer leisten hier auf Kulanz mind. 1 Mill. EUR für Personenschäden, 0,5 Mill. EUR für Sachschäden und 20.000 EUR für Vermögensschäden. Wem diese Deckungssummen zu niedrig sind, (z.B. sind für Pferdebesitzer 500.000 EUR für Sachschäden relativ wenig, wenn das Pferd dann doch einmal auf einem Parkplatz ohne Reiter durchbricht oder gar ein teures Rennpferd verletzt) sollte sich von Anfang an um einen seperaten Vertrag für die Tierhalterpflicht kümmern.