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private Haftpflichtversicherung

private Haftpflichtversicherung


Die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nach der Krankenversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Auch wenn jemand nur fahrlässig die Gesundheit, den Körper, das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt hat, kann er hierfür in die Haftung genommen werden. Ohne eine private Haftpflichtversicherung können solche Schadensansprüche schnell zur Schuldenfalle werden. Immerhin ist die Haftung von Privatpersonen in Deutschland gesetzlich nicht begrenzt.

Was sichert die private Haftpflichtversicherung ab?

Die private Haftpflichtversicherung sichert eine Privatperson (für Unternehmen gibt es gewerbliche Haftpflichtversicherungen) und deren Familie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab (je höher die Deckungssumme, desto höher der Tarifbeitrag) Darüber hinaus sind in einer privaten Haftpflichtversicherung sogar eventuelle Hausangestellte (z.B. eine Reinigungskraft oder ein Kindermädchen) automatisch mitversichert (während diese im Haushalt des Versicherungsnehmers tätig sind).

Beispiele für Risiken auf die sich der Versicherungsschutz erstreckt?

In der privaten Haftpflichtversicherung sind beispielsweise Haftungsrisiken aus einer Sportausübung (bis auf bestimmte Wettkämpfe und Jagdsport generell) zu den vereinbarten Deckungssummen versichert. Das Selbe gilt für die Haftung bei Tierhaltung (Ausnahmen: Hunde und Pferde sind über eine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung abzusichern). Ebenfalls sind Haftungsrisiken an einer Mietwohnung (z.B. eines Freundes oder Bekannten) mitversichert, soweit es sich nicht um Glasschäden bzw. Schäden an elektrischen Einbauten handelt. In beschränktem Umfang ist auch die Haftung aus dem eigenen Haus- bzw. Wohnungsbesitz abgesichert (z.B. wenn ein Dritter auf einer nassen Treppe ausrutscht …).

Häufige Missverständnisse beim Versicherungsschutz

Die private Haftpflichtversicherung leistet nur für Ansprüche die im privaten Bereich entstanden sind. Ehrenamtliche oder Vereinstätigkeiten (also als Organ des Vereins bzw. bei einer Tätigkeit ausdrücklich für den Verein, z.B. bei einem Einkauf etc.) sind somit nicht mitversichert. Selbiges gilt auch für nebenberufliche Tätigkeiten, die nachhaltig Gewinn erzielen sollen.