Die einzelnen Haftpflichtversicherungen
Haftplichtversicherungen gibt es für die unterschiedlichsten Risiken. Oft ist eine Haftpflichtversicherung alleine nicht ausreichend. Viele Versicherungsnehmer haben mehrere Risiken, die nur über verschiedene Haftplichtversicherungen abgesichert werden können. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen im folgenden eine kompakte Übersicht zu den häufigsten Arten der Haftpflichtversicherungen.
Private Haftpflichtversicherungen
Private Haftpflichtversicherungen sind für jeden nicht nur sinnvoll, sondern sollten zum Grundrepertoir bei den Versicherungen gehören. Eine solche Versicherung dient in erster Linie dazu, Schadensersatzansprüche durch den §823 BGB (Schadensersatzpflicht) abzusichern. Solch eine Forderung kann nähmlich jeden mind. einmal im Leben treffen.
Tierhalter Haftpflichtversicherungen
Bei den Tierhalter Haftplichtversicherungen gibt es zwei Arten: Die Hundehaftpflichtversicherungen und die Pferdehaftpflichtversicherungen.
Jagdhaftpflichtversicherungen
Jagdhaftpflichtversicherungen sind für den jenigen verpflichtend, der einen Jagdschein beantragen oder verlängern möchte. Gleiches gilt für ehemalige Jäger die ihre Jagdwaffe behalten möchten.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen
Gebäudebesitzer sollten eine solche Haftpflichtversicherung immer dann abschließen, wenn sich in deren Gebäude eine Ölheizung mit Ölbehältnissen befindet. Zu groß ist der Schaden der entstehen würde, wenn aus der Anlage Öl in das Grundwasser dringt.
Berufshaftpflichtversicherungen
Berufshaftpflichtversicherungen sind vorallem für Selbstständige eine absolute Notwendigkeit. Sie sichern Schäden ab, die durch die Berufsausübung gegenüber einem Dritten entstehen können.
KFZ Haftpflichtversicherungen
In Deutschland muss jeder Kraftfahrzeughalter eine KFZ Haftplichtversicherung abschließen, bevor er sein Kraftfahrzeug für die öffentlichen Verkehrswege zulassen kann. (also vom Kreisverwaltungsreferat eine Zulassung bekommt) Näheres hierzu regelt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Parallel hierzu sind deutsche Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, dem Kraftfahrzeughalter Versicherungsschutz zu gewähren. Bei anderen Versicherungsarten (z.B. Teilkasko und Vollkasko) ist dies nicht der Fall. Hier kann der Fahrzeughalter abgelehnt werden, wenn er z.B. in seinem Versicherungsverlauf zahlreiche Unfälle hatte.