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Haftpflichtversicherung


Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung deckt die im Versicherungsvertrag vereinbarten Schadenersatzansprüche durch einen Dritten. Laut § 823 BGB muss jemand immer einem Dritten gegenüber haften, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig die Gesundheit, den Körper, das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt hat. Durch diese Gesetzeslage ist es sehr wahrscheinlich, nicht nur einmal im Leben in einen Haftungsfall zu geraten. Hat der Versicherungsnehmer aber rechtzeitig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, schützt ihn der Versicherer bei fahrlässigem Handeln (durch "Tun" oder auch durch "Unterlassen") vor Schadensansprüchen Dritter. Im Straßenverkehr ist für einen Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung sogar verpflichtend. (KFZ Haftpflichtversicherung) Ebenfalls müssen Jäger eine Haftpflichtversicherung abschließen (wegen der Gefahr die vom Gebrauch von Schusswaffen ausgeht).

Wann macht man sich haftbar?

Um rechtlich durch einen Dritten haftbar gemacht zu werden, müssen 5 Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Muss durch den Schädiger ein Verschulden vorliegen. (also ein vorsätzliches oder zumindest ein fahrlässiges Handeln) 2. Muss ein Rechtsgut verletzt worden sein. 3. Muss eine Widerrechtlichkeit vorliegen. (also ein "Tun" oder "Unterlassen" für das keine Rechtfertigung bestand) 4. Muss der ursächliche Zusammenhang (zwischen der Handlung des Schädigers und dem Schaden des Geschädigten) erkennbar sein (Kausalität) 5. Muss der Schädiger deliktfähig sein (Kinder bis 7 Jahre sind z.B. komplett deliktunfähig, allerdings können Haftungsansprüche gegen die Eltern geltent gemacht werden, insofern die Aufsichtspflicht vernachlässigt wurde ...).

Eine Haftpflichtversicherung macht in jedem Fall Sinn

Alleine wegen der Gesetzeslage macht es also schon Sinn sich über das Thema Haftung Gedanken zu machen. Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie sich vor den meisten Schadensersatzansprüchen Dritter schützen.